Zulassung und Anmeldung

Gemäss Prüfungsordnung vom 28. September 2023 gelten die folgenden Zulassungsbedingungen für die eidg. Berufsprüfung Bodenbelagsberater:

Zur Abschlussprüfung wird zugelassen, wer:

 

  • über das eidgenössische Fähigkeitszeugnis als Boden-Parkettlegerin/Boden-Parkettleger oder eine gleichwertige Qualifikation verfügt und nach Abschluss mindestens zwei Jahre Berufserfahrung, davon mindestens ein Jahr in der Bodenbelagsbranche vorweisen kann;

oder

  • über das eidgenössische Fähigkeitszeugnis als Detailhandelsfachfrau/Detailhandelsfachmann, Kauffrau/Kaufmann oder eine gleichwertige Qualifikation verfügt und nach Abschluss mindestens drei Jahre Berufserfahrung, davon mindestens zwei Jahre in der Bodenbelagsbranche vorweisen kann;

 

  • über die erforderlichen Modulabschlüsse bzw. Gleichwertigkeitsbestätigungen verfügt.
    Vorbehalten bleibt die fristgerechte Überweisung der Prüfungsgebühr nach Ziff. 3.41.

Folgende Modulabschlüsse müssen für die Zulassung zur Abschlussprüfung vorliegen:

 

  • Modul 1: Produktesortiment und -präsentation;
  • Modul 2: Kundenberatung und Situationsanalysen;
  • Modul 3: Offert- und Verkaufsprozesse;
  • Modul 4: Koordination der Auftragsausführung;
  • Modul 5: Projektabschluss.

Inhalt und Anforderungen der einzelnen Module sind in den Modulbeschreibungen der Trägerschaft (Modulidentifikation inklusive Anforderungen an die Kompetenznachweise) festgelegt. Diese sind in der Wegleitung zur vorliegenden Prüfungsordnung aufgeführt.

Der Entscheid über die Zulassung zur Abschlussprüfung wird der Bewerberin oder dem Bewerber mindestens drei Monate vor Beginn der Abschlussprüfung schriftlich mitgeteilt. Ein ablehnender Entscheid enthält eine Begründung und die Rechtsmittelbelehrung.

Es empfiehlt sich sehr, bereits vor Beginn des Lehrgangs die Zulassung zur eidg. Berufsprüfung abzuklären.