Zulassung und Anmeldung

Gemäss Prüfungsordnung vom 28. September 2023 gelten die folgenden Zulassungsbedingungen für die höhere Fachprüfung Bodenlegermeister/-in:

 

Zur Abschlussprüfung wird zugelassen, wer:

 

  • über den eidgenössischen Fachausweis als Chefbodenlegerin/Chefbodenleger oder als Bodenbelagsberaterin/Bodenbelagsberater oder eine gleichwertige Qualifikation verfügt und nach Abschluss mindestens zwei Jahre Berufserfahrung in der Bodenbelagsbranche vorweisen kann;

 

  • den Berufsbildnerkurs gemäss Art. 44 der Berufsbildungsverordnung (BBV) absolviert hat;

 

  • den Grundkurs als Koordinationsperson für Arbeitssicherheit gemäss Verordnung über die Eignung der Spezialistinnen und Spezialisten der Arbeitssicherheit vom 25. November 1996 (SR 822.116) absolviert hat;

 

  • über die erforderlichen Modulabschlüsse bzw. Gleichwertigkeitsbestätigungen verfügt.

 

Vorbehalten bleibt die fristgerechte Überweisung der Prüfungsgebühr nach Ziff. 3.41, die Freigabe der Disposition zur Diplomarbeit und die rechtzeitige sowie vollständige Abgabe der Diplomarbeit.

Folgende Modulabschlüsse müssen für die Zulassung zur Abschlussprüfung vorliegen:

 

  • Modul 1: Unternehmensführung I – Kunden und Markt;
  • Modul 2: Unternehmensführung II – Betrieb;
  • Modul 3: Finanzen, Versicherungen und Verträge;
  • Modul 4: Personalführung.

Inhalt und Anforderungen der einzelnen Module sind in den Modulbeschreibungen der Trägerschaft (Modulidentifikation inklusive Anforderungen an die Kompetenznachweise) festgelegt. Diese sind in der Wegleitung zur vorliegenden Prüfungsordnung aufgeführt.

Der Entscheid über die Zulassung zur Abschlussprüfung wird der Bewerberin oder dem Bewerber mindestens drei Monate vor Beginn der Abschlussprüfung schriftlich mitgeteilt. Ein ablehnender Entscheid enthält eine Begründung und die Rechtsmittelbelehrung.

Es empfiehlt sich sehr, bereits vor Beginn des Lehrgangs die Zulassung zur eidg. Berufsprüfung abzuklären.