Subjektfinanzierung

eidg. Berufsprüfungen und höhere Fachprüfungen

Bis zu 50% der Kosten werden rückerstattet!

Absolventen von eidg. Berufsprüfungen und höheren Fachprüfungen erhalten eine 50%-ige Subjektfinanzierung des Bundes von maximal CHF 9500.-.

Der Begriff  heisst deshalb «Subjekt», weil die Vergünstigung ausschliesslich ans Subjekt (=Kursteilnehmer/in bzw. Absolvent/in der Prüfung) direkt ausbezahlt wird.

Die Rückerstattung dieser Kosten gilt unabhängig des Prüfungserfolgs. Voraussetzung ist allerdings, dass die Schlussprüfung auch tatsächlich besucht wird.

Welche Kosten werden nach der eidg. Prüfung zurückbezahlt?

Subventionsberechtigt sind fast alle Ausgaben, die im Zusammenhang mit der Vorbereitung auf die entsprechende Schlussprüfung stehen. Für unsere Lehrgänge betrifft das folgende Kosten:

  • Vorbereitungskurse
  • Kosten für Modulprüfungen
  • Lehrmittel

Ausgenommen sind Reise- und Übernachtungskosten.

Die vergüteten Beträge sind unter den Kosten zu den einzelnen Lehrgängen aufgeführt.

 

Bitte beachten!

  1. Die Brutto-Kurskosten müssen von der teilnehmenden Person vorschüssig bezahlt werden. Die Rechnungsstellung erfolgt jeweils gestaffelt pro Modul.
  2. Die Subventionen werden erst nach abgelegter Schlussprüfung direkt durch den Bund ausbezahlt. Alle Absolventen werden von der Geschäftsstelle Berufsbildung Boden & Parkett rechtzeitig durch diesen Prozess geführt.???
  3. Der Mitgliederrabatt kann nicht an den Kursteilnehmer, sondern immer nur an den Arbeitgeber ausbezahlt werden, da ja bei den Verbänden auch nur der Arbeitgeber als juristische Person Mitglied ist. Betriebe, welche nicht Mitglied sind, erhalten diese Vergünstigung nicht.

Weitergehende Informationen finden Sie auf der Webseite vom SBFI, dem Straatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation.

 

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